Wenn der Schlüsseldienst bei Ihnen ankommt, fragen Sie bitte den Namen des Handwerkers und die Firma, für die er arbeitet (mit Adresse) und bestätigen Sie den vereinbarten Festpreis.
Hinweis:
Unter keinen Umständen sollten Sie unterschreiben, bevor Sie die Tür geöffnet ist und die Rechnung vorliegt. Bitte unterschreiben Sie das vorbereitete Dokument nicht ohne Prüfung. Sie können nicht vereinbarte Dienstleistungen im Auftrag durchstreichen und sicherstellen, dass nur Ihr Auftrag berechnet wird. Wenn Sie das Dokument versehentlich signieren, wird die inakzeptable Klausel im „Kleingedruckten“ nicht wirksam. Sie können ihre Ungültigkeit auch später aufrufen.
Normalerweise reicht ein Monteur aus, um eine Tür öffnen zu können. Wenn zwei Handwerker an der Tür stehen, müssen Sie möglicherweise beide gleichzeitig bezahlen. Um die Kosten zu senken, sollten Sie anderen Mitarbeitern die Aufnahme der Arbeit vor Zeugen verweigern.
Bitte klären Sie vor Arbeitsbeginn noch einmal die genaue Reihenfolge. Wenn die Tür geschlossen ist, stellen Sie bitte klar, dass das Schloss, die Tür oder der Rahmen unter keinen Umständen beschädigt werden dürfen. Bitte beachten Sie die Telefonvereinbarung, um sicherzustellen, dass das Öffnen der Tür diese nicht beschädigt. Wenn der Schlüsseldienst diesen Vorgang nicht ausführen kann, sollte die Bestellung storniert werden. In diesem Fall müssen Sie den Service auch nicht bezahlen.
Zerstörerische Öffnung notwendig?
Wenn eine zerstörerische Öffnung erforderlich ist (z. B. muss ein Schließzylinder oder das Zubehör gebohrt werden), handelt es sich um die Abänderung des Vertrags und Sie müssen dem als Kunde zuerst zustimmen.
Wenn Sie zustimmen, die Tür gewaltsam zu öffnen, kann dies den Rahmen oder die Tür beschädigen. Konsequenz: Sie können keine Schadensersatzansprüche geltend machen, die mit der Arbeit an sich zu tun haben, denn Sie wurden vorher in der Regel darüber informiert und haben dem zugestimmt. Weitere Informationen über Schlüsselnotdienste finden Sie hier: